Die Siedlungstätigkeit und Industrialisierung können einerseits zu Gewässerverunreinigungen führen, erfordern andererseits aber auch den Schutz vor Hochwassergefahren. Gleichzeitig gilt es, die Ressource Wasser zukünftigen Generationen durch Maßnahmen der Gewässerreinhaltung – insbesondere auch unter Berücksichtigung gewässerökologischer Anforderungen – nachhaltig zu sichern. Das Österreichische Wasserrechtsgesetz 1959 stellt das umfassende gesetzliche Regelwerk zur Beurteilung von unterschiedlichsten aus wasserwirtschaftlicher Sicht relevanten Lebensverhältnissen dar. Das österreichische Wasserrecht ist ein Ressourcenbewirtschaftungsrecht, das auch längerfristige wasserwirtschaftliche Planungen umfasst.
Das Wasserrechtsgesetz behandelt unter anderem:
die Rechte und Pflichten von Beteiligten im Bezug auf Oberflächengewässer und Grundwasser, die Benutzung der Gewässer und die Abwehr wassergefährdender Maßnahmen und die Pflege der Gewässer.
Maßnahmen, welche diese Gesichtspunkte berühren, sind regelmäßig wasserrechtlich bewilligungspflichtig. Für folgende Vorhaben benötigen Sie eine Bewilligung:
Wasserentnahmen aus oder Einleitungen in Fließgewässer, Grundwassernutzungen, die über den eigenen Haus- und Wirtschaftsbedarf hinausgehen, Maßnahmen an Ufern oder innerhalb des Hochwasserabflussbereiches von Fließgewässern, Ausnutzung der Wasserkraft, Versickerung von mehr als geringfügig verunreinigten Wässern (z.B. gereinigte Abwässer, Verkehrsflächenentwässerung, etc.), Maßnahmen in Grundwasserschongebieten (die Tatbestände sind in den jeweiligen Verordnungen definiert), Artesische Brunnen. Darüber hinaus sieht das Wasserrechtsgesetz eine Reihe von Spezialtatbeständen vor.