Sind die Grundstücksgrenzen geklärt? Im Idealfall haben Sie den Grenzverlauf gemeinsam mit Ihrer Nachbarin oder Ihrem Nachbarn regelmäßig kontrolliert und durch ein Grenzvermarktungsprotokoll dokumentiert. Dabei können Sie auch das Eigentum möglicher Grenzbäume im Vorhinein klären.
Wie sieht es aber nun mit dem sogenannten Deckungsschutz? Wie weit dürfen Sie Ihre Holzernte an die Grenze zum Nachbarn heranführen?