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Rechtliche Infos zu Wegegemeinschaften und Gemeinschaftswegen

Wir geben einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Wegegemeinschaften und Gemeinschaftswegen.

Die Bewirtschaftung der Wälder ist im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft ein wichtiger Wirtschaftszweig. Aufgrund geographischer Gegebenheiten, wie steilem, schwer zugänglichem Gelände und verteilten nicht zusammenhängenden Liegenschaften ergibt sich für Land- und Forstwirte oftmals die Notwendigkeit, sich zur Errichtung von Transportwegen zusammenzuschließen. Es ist daher oft sinnvoll oder überhaupt die einzige Möglichkeit Wege gemeinsam zu bauen und zu benützen. Sei es nun für forstliche Bringungszwecke oder aber auch aufgrund anderer wirtschaftlicher oder persönlicher Vorteile. Bei solchen Gemeinschaftswegen und Wegegemeinschaften gibt es zahlreiche rechtliche Stolpersteine und Hürden.
Die Teilnehmenden sollen einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Wegegemeinschaften und Gemeinschaftswegen erhalten. Zunächst wird auf die rechtliche Einordnung von Wegen im Wald, sowie damit verbundene Haftungsfragen eingegangen. Nachfolgend werden die rechtlichen Grundlagen von Wegegemeinschaften erörtert. Eine forstliche Bringungsgenossenschaft, eine öffentlich-rechtliche Wegegenossenschaft oder eine private Weginteressentschaft – allein was die rechtliche Grundlage betrifft, gibt es mehrere Möglichkeiten.