Waldmontag – Holzmarkt aktuell und Sägeketten richtig schärfen
20. Januar 2025
Haftungsfragen rund um das Thema Eigentum, Holzernte, Freizeitnutzung und Wanderwegen
Termin und Ort:
immer montags um 19:00
Zoom Webinar
Mit welchen Fragen der Haftung sollen sich Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Bezug auf ihr Eigentum, bei der Holzernte und bei Freizeitnutzungen wie Wanderwege auseinandersetzen?
Mit dem am 1. Mai 2024 in Kraft getretenen Haftungsrechtsänderungsgesetz 2024 wurde erstmals eine eigene Bestimmung zur Haftung für Schäden durch Bäume ins Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) eingeführt. Der neue § 1319b ABGB wird der Haftungsproblematik bei Bäumen besser gerecht und bringt für Baumhalter auch Verbesserungen.
Bei Forstarbeiten stellt sich häufig die Frage, ob und inwieweit eine Haftung des Waldeigentümers besteht, wenn durch diese Arbeiten Schäden auf benachbarten Grundstücken (z.B. Flurschäden, Gebäudeschäden), an Sachen (z.B. Autos) entstehen oder Personen zu Schaden kommen.
Die Haftung für Schäden, die auf oder an Straßen entstehen, die an einen Wald angrenzen, ist ebenfalls im Forstgesetz geregelt. Demnach treffen sowohl den Wegehalter (derjenige, der für die Erhaltung der Straße verantwortlich ist) als auch den Waldeigentümer Kontroll- und Handlungspflichten bei gefährdenden Bäumen, etwa an steilen Hängen neben der Straße.